Staatliche Förderung für Ihre Lüftungsanlage beantragen

Krone GT Bär mit Claim

BAFA-Förderungen für Lüftungen

Um Fördergelder aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erhalten, können Sie zwei grundlegende und mit verschiedenen Bundesanstalten verknüpfte Wege beschreiten. Entweder Sie beantragen die Fördergelder über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Der BEG-Zuschuss der BAFA für Lüftungen gilt sowohl für die Erstmontage von neuen als auch die Erneuerung von alten Lüftungsanlagen. Damit Sie überhaupt einen Zuschuss durch die BAFA erhalten können, müssen die Kosten für die Sanierungsmaßnahme bei mindestens 2.000 Euro liegen.

Die BAFA bietet Ihnen für die Lüftungsanlage einen Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Kosten an. Förderfähig sind alle

  • Anschaffungskosten,
  • Installations- und Inbetriebnahmekosten sowie
  • Kosten für Umfeldmaßnahmen.

Zusätzlich winkt Ihnen ein Bonus von 5 Prozent, wenn der Einbau oder die Optimierung der Lüftung Teil Ihres individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist. So ist ein Zuschuss auf die Investitionskosten von 25 Prozent möglich.

Um die BAFA-Förderung für Lüftungsanlagen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie allerdings einen Energieberater involvieren. Doch auch auf die hierdurch entstehenden Kosten erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.

Was ist die maximale BAFA-Fördersumme für Lüftungsanlagen?

Bei Förderungen Ihrer Lüftungsanlagen durch das BAFA sollten Sie beachten, dass die Fördersumme für eine Wohneinheit auf 60.000 Euro pro Antrag und Jahr gedeckelt ist. Ohne den iSFP-Bonus ist somit maximal ein Zuschuss von 12.000 Euro drin. Falls Sie also mehrere einzelne Sanierungsmaßnahmen planen und die veranschlagten Kosten höher liegen, raten wir Ihnen, die Maßnahmen auf mehrere Jahre zu verteilen.

Wichtig: Um eine BAFA-Förderung für Ihre Lüftung zu erhalten, müssen Sie nach der Antragstellung eine Fachfirma beauftragen. Hier kommt Krone gt ins Spiel. Wir erstellen Ihnen einen fairen und schriftlichen Kostenvoranschlag, der die Grundlage für die Antragsbewilligung bildet.

Wenn Sie aktuell den Einbau oder die Optimierung einer Lüftungsanlage im Raum Berlin planen, dann melden Sie sich gerne bei uns.

KfW-Förderungen für Ihre Lüftungsanlage 

Anfang des Jahres hatte die KfW noch den Förderstopp für einige Ihrer BEG-Programme bekannt gegeben. Mittlerweile hat die Kreditanstalt manche davon wieder ins Leben gerufen. Damit stehen Ihnen wieder verschiedene Förderwege offen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.

Eine dieser Optionen besteht darin, über die KfW einen Zuschuss für die Sanierung Ihres Altbaus zum Effizienzhaus zu beantragen. Das entsprechende KfW-Programm nennt sich „BEG Wohngebäude – Zuschuss 461“. Hier ist eine Fördersumme von bis zu 75.000 Euro möglich. Die Höhe der Bewilligungssumme ist vom Effizienzhaus-Standard abhängig, den Sie mit der Sanierung anstreben.

Förderungen von Lüftungsanlagen im Neubau

Gut zu wissen: Seit dem 20.04.2022 sollen laut Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wieder KfW-Anträge für Neubauten der Klasse „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40)“ möglich sein. Das Budget ist allerdings auf 1 Mrd. Euro begrenzt. Die KfW hat derweil mitgeteilt, dass dieses Budget bereits ausgeschöpft ist.

Inwieweit es seitens der Bundesregierung zur Bewilligung neuer Mittel kommt, ist derzeit unklar. Da wir uns aktuell in einer Umbruchphase der deutschen Energie- und Förderpolitik befinden, bitten wir Sie, sich auf den Seiten der KfW und zuständigen Bundesministerien selbstständig über die Fördermöglichkeiten zu informieren.

KfW-Förderkredite mit Tilgungszuschuss für Lüftungen 

Wie bei der Förderung der BAFA für Lüftungsanlagen, können Sie auch für Einzelmaßnahmen einen KfW-Kredit beantragen. Die maximale Fördersumme beläuft sich dabei auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, Jahr und Antrag. Hierfür müssen Sie das KfW-Programm „BEG Wohngebäude Einzelmaßnahmen – 262“ abrufen.

Der Tilgungszuschuss von 20 Prozent, angerechnet auf die letzten Raten, verkürzt dabei die Laufzeit des Förderkredits. Zusätzlich ist auch bei der Kreditförderung ein iSFP-Bonus von 5 Prozent möglich, womit der maximale Tilgungszuschuss 25 Prozent beträgt.

Sie wollen eine KfW-Förderung für die Lüftungsanlage beantragen, blicken im Dschungel der Fördermöglichkeiten aber nicht mehr durch? Dann kontaktieren Sie uns und wir schauen gemeinsam, was aktuell möglich ist.

KfW-Förderkredite für Lüftungen bei Komplettsanierungen zum Effizienzhaus

Streben Sie eine umfangreiche energetische Sanierung an, dann gibt es alternativ zum Zuschussantrag 461 noch eine weitere Möglichkeit, um für Ihre Lüftungsanlage Förderungen von der KfW zu erhalten. Falls Sie für die Komplettsanierung die Kreditoption bevorzugen, könnte das KfW-Programm „BEG Wohngebäude – 261“ eine sinnvolle Option für Sie darstellen. Denn zusätzlich zum zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 75.000 Euro darin enthalten.

Wie bei der BAFA-Förderung für Lüftungen bedarf es auch bei allen KfW-Förderprogrammen für Lüftungsanlagen des schriftlichen Kostenvoranschlags, der alle Bestandteile des Angebots auflistet. Zusätzlich müssen Sie einen anerkannten Energieberater einbinden. Die durch die Energieberatung entstehenden Kosten können Sie ebenfalls fördern lassen.

Wenn Sie Krone gt mit dem Einbau der Lüftungsanlage in Berlin beauftragen, kümmern wir uns um die Ausstellung der Fachunternehmererklärung und Herstellerbescheinigung. Beide Dokumente bilden die Grundlage für die Antragsbewilligung und garantieren, dass das verbaute Lüftungskonzept den Standards nach DIN V 4701-10/12, DIN V 18599-6 und DIN 1946-6 genügt. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass die von uns verbaute Lüftungsanlage die aktuell geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie erfüllt.

Wir konnten bereits viel Erfahrung mit dem Ausstellen der entsprechenden Kostenvoranschläge sammeln. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Expertise und nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Hier gehts zu unseren Online Buchungstools
und unserer Kontaktseite:

Förderung: