Heizungsgesetz 2026: Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Ihre Heizung bedeutet

Fristen rauf, Fristen runter, ein Gesetz beschlossen, dann verschoben, und parallel schon das nächste angekündigt. Wer derzeit über eine neue Heizung nachdenkt, könnte den Eindruck bekommen, die Regeln änderten sich im Monatsrhythmus. Genau dieser Frust ist berechtigt, und er hat einen Namen: das Heizungsgesetz 2026, das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißen soll.

Die gute Nachricht vorweg: Hinter dem politischen Hin und Her steckt eine Entwicklung, die Ihnen am Ende mehr Freiheit bei der Wahl Ihrer Heiztechnik gibt. Die noch bessere Nachricht: Sie müssen das nicht allein sortieren. Als Profis für technische Gebäudeausrüstung beobachten wir die Entwicklungen laufend und übersetzen sie in eine Entscheidung, die zu Ihrem Gebäude passt. Ob Eigentümer oder Unternehmen, ob erneuerbar, hybrid oder fossil.

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Politik auf Zuruf: Warum gerade niemand durchblickt

Das ursprüngliche Heizungsgesetz, offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG), war von Anfang an umstritten. Mit dem Regierungswechsel kam die Ansage, es „technologieoffener, flexibler und einfacher“ zu machen. Aus dieser Ansage ist inzwischen ein eigener Gesetzentwurf geworden, eben das Gebäudemodernisierungsgesetz.

Der Haken: Bis das neue Gesetz wirklich greift, vergeht noch Zeit, und in dieser Zwischenzeit gilt weiterhin das alte Recht. Selbst aus dem Handwerk kommt deutliche Kritik an diesem Stop-and-go. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima brachte es sinngemäß auf den Punkt: Wer soll bei dauernd wechselnden Vorgaben überhaupt noch investieren und Vertrauen haben? Eine Frage, die viele Eigentümer und Unternehmen umtreibt.

Für Sie heißt das vor allem: Verlassen Sie sich nicht auf Schlagzeilen, sondern auf den tatsächlichen Stand. Und der sieht so aus.

Was gilt jetzt wirklich? Der Stand im Juni 2026

Hier ist die wichtigste Unterscheidung, die in vielen Berichten untergeht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist noch kein geltendes Recht. Es ist ein Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett im Mai 2026 beschlossen hat und der gerade das parlamentarische Verfahren durchläuft. Bundestag und Bundesrat beraten noch, und im Verfahren kann sich an den Details durchaus etwas ändern.

Gut zu wissen! Solange das GModG nicht verkündet ist, gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG). Einen festen Termin für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes gibt es noch nicht. Es soll unmittelbar nach der Verkündung greifen. Der ursprünglich angepeilte Start zum 1. Juli 2026 ist vom Tisch. Parallel wurde die Übergangsfrist für die 65-Prozent-Pflicht in größeren Städten auf den 1. November 2026 verschoben, um die Lücke bis zum GModG zu überbrücken.

Praktisch bedeutet das: Wenn Sie heute eine Heizung planen, bewegen Sie sich noch im alten Rahmen, sollten die kommenden Regeln aber im Blick behalten. Genau an dieser Schnittstelle lohnt sich eine Beratung am meisten, weil sich falsche Annahmen sonst teuer rächen.

Das soll sich mit dem GModG ändern

Die folgenden Punkte stammen aus dem aktuellen Gesetzentwurf. Sie zeigen die Richtung, sind aber bis zur endgültigen Verabschiedung mit dem Vermerk „geplant“ zu lesen.

  • Die 65-Prozent-Regel soll wegfallen. Bisher mussten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Pflicht soll vollständig entfallen.
  • Freie Technologiewahl kehrt zurück. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung, Biomasse, aber auch neue Gas- und Ölheizungen sollen wieder ohne festen Erneuerbaren-Anteil zulässig sein.
  • Bestandsschutz bleibt. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Einen pauschalen Austauschzwang soll es nicht geben.
  • Das fossile Betriebsverbot fällt. Die bisher vorgesehene Grenze, ab der fossile Brennstoffe nicht mehr genutzt werden durften, soll gestrichen werden.
  • Die Förderung läuft weiter, die Bedingungen werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aber noch ändern und verschärfen. Der Staat fördert den Heizungstausch weiterhin, im Rahmen der bekannten Programme sind hohe Zuschüsse möglich. Wer jetzt plant und den Antrag stellt, sichert sich die aktuell geltenden Konditionen. Was im Einzelfall möglich ist, hängt von Gebäude und Maßnahme ab und sollte konkret geprüft werden.

Klingt nach Wildwest? Ist es nicht. Es gibt eine zentrale Bremse, die dafür sorgen soll, dass fossil nicht gleich fossil bleibt: die Bio-Treppe.

Die Bio-Treppe einfach erklärt

reinem fossilem Brennstoff betreiben dürfen. Stattdessen ist ein wachsender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vorgesehen, etwa Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff. Dieser Anteil steigt stufenweise, daher der Name.

So sieht der geplante Pfad aus:

  • ab 2029: 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
  • ab 2030: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent

Gut zu wissen! Die Bio-Treppe betrifft neu eingebaute fossile Heizungen. Wer auf Wärmepumpe, Fernwärme oder andere klimafreundliche Systeme setzt, fällt nicht unter diese Beimischpflicht. Genau hier entscheidet sich, welches System für Ihr Gebäude langfristig wirtschaftlich ist.

Was bedeutet das für Ihre Entscheidung?

Die freie Technologiewahl ist zurück, und das ist erst einmal eine echte Erleichterung. Es bedeutet aber auch: Die Verantwortung für die richtige Wahl liegt wieder stärker bei Ihnen. Denn „erlaubt“ und „wirtschaftlich“ sind zwei verschiedene Dinge.

Eine neue Gasheizung ist nach dem Entwurf legal. Ob sie sich über 15 oder 20 Jahre rechnet, hängt von steigenden CO2-Preisen, der Bio-Treppe und der Frage ab, was bei Ihnen vor Ort überhaupt sinnvoll machbar ist. Eine Wärmepumpe wiederum kann je nach Gebäude die klar günstigere Option im Betrieb sein, verlangt aber die passenden baulichen Voraussetzungen.

Unsere Haltung dazu ist denkbar unaufgeregt: Wir verkaufen Ihnen keine Technologie, sondern prüfen in enger Abstimmung mit Ihrem Energieberater, welche Lösung zu Ihrem Gebäude, Ihrem Budget und Ihrem Zeithorizont passt. Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass Sie auf das nächste Gesetz hoffen, sondern dadurch, dass Ihre Entscheidung auf einer sauberen Analyse steht.

Checkliste: So gehen Sie es an

  • Bestandsaufnahme machen
    • Alter und Zustand Ihrer Heizungsanlage dokumentieren
    • Jährlichen Energieverbrauch erfassen
    • Bereits durchgeführte energetische Maßnahmen prüfen
  • Optionen prüfen
    • Klären, ob ein Wärmenetz-Anschluss in Ihrer Straße verfügbar ist oder geplant wird
    • Über alternative Heizsysteme informieren
    • Verfügbare Förderungen prüfen
  • Vorausschauend planen
    • Zeitplan für eine mögliche Modernisierung entwickeln
    • Kommende Regeln (Bio-Treppe, CO2-Preis) in die Kalkulation einbeziehen
    • Umstellungen möglichst außerhalb der Heizperiode legen

So begleitet Krone gt Sie

Als erfahrenes Unternehmen für Gebäudetechnik bringen wir Sie gemeinsam mit einem Energieberater sicher durch eine unsichere Gesetzeslage. In drei Schritten:

  • Analyse. Wir ermitteln den technischen Ist-Zustand Ihrer Anlage und gleichen ihn mit den geltenden sowie den geplanten Vorgaben ab.
  • Konzept. Ihr Energieberater entwickelt (gerne in Abstimmung mit uns) ein Heizungskonzept, das zu Ihrem Gebäude und Ihren Zielen passt, und vergleichen die realistischen Optionen ehrlich miteinander.
  • Umsetzung. Von der Installation bis zur Inbetriebnahme begleiten wir die Realisierung mit unserem technischen Know-how.

Sie brauchen Unterstützung? Genau dafür sind wir da. Jetzt beraten lassen

FAQ zum Heizungsgesetz 2026

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist bislang ein Regierungsentwurf und durchläuft das parlamentarische Verfahren. Bis es verkündet ist, gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG). Einen festen Inkrafttretenstermin gibt es noch nicht, das GModG soll unmittelbar nach der Verkündung greifen.

Ja. Nach dem Entwurf sind neue Gas- und Ölheizungen wieder zulässig, ohne festen Erneuerbaren-Anteil. Wer ab 2029 eine solche Heizung einbaut, muss allerdings schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, die sogenannte Bio-Treppe.

Eine geplante Beimischpflicht für klimafreundliche Brennstoffe bei neuen fossilen Heizungen. Sie soll 2029 bei 10 Prozent starten und bis 2040 auf 60 Prozent steigen.

Nein. Funktionierende Bestandsheizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Einen pauschalen Austauschzwang sieht der Entwurf nicht vor.

Ja, der Heizungstausch wird weiter gefördert, und die Zuschüsse können beträchtlich ausfallen. Was in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Gebäude und Maßnahme ab. Wir prüfen das gern konkret mit Ihnen.

Fazit

Das Heizungsgesetz 2026 bringt mehr Wahlfreiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung. Solange das Gebäudemodernisierungsgesetz nicht endgültig verabschiedet ist, bleibt der genaue Rahmen in Bewegung. Was bleibt, ist Ihre Entscheidung für ein Heizsystem, das über Jahre tragen muss. Und dazu gehört eine ehrliche Tatsache: Auch wenn fossile Heizungen wieder frei wählbar sind, machen steigende CO2-Kosten sie über die Jahre teurer. Wo es wirtschaftlich passt, ist eine Wärmepumpe oder Hybridlösung deshalb meist die tragfähigere Wahl, und wer Förderungen jetzt nutzt, solange die aktuellen Konditionen gelten, sichert sich den besten Hebel.

Die beste Absicherung gegen politische Unsicherheit ist eine Entscheidung, die auf Fakten statt auf Hoffnung steht. Genau dabei sind wir an Ihrer Seite, gemeinsam mit Ihrem Energieberater: von der ersten Analyse über die Umsetzung bis zur fertigen Anlage.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Heizungsfrage klären.

Planungs-Dialog im Haustechnikraum während der Sanierungsphase zwischen Bauherr und Projektleiter.

Quellen

[1] Bundesregierung, Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz, bundesregierung.de, abgerufen am 15.06.2026.

[2] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Pressemitteilung zum GModG, bmwsb.bund.de, abgerufen am 15.06.2026.

[3] Haufe, GEG-Reform: Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz, haufe.de, abgerufen am 15.06.2026.

[4] energie-experten.org, Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ändert sich im GModG?, energie-experten.org, abgerufen am 15.06.2026.

[5] Tagesschau, Entwurf Gebäudemodernisierungsgesetz: Kritik, tagesschau.de, abgerufen am 15.06.2026.

Heizungsgesetz 2026: Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Ihre Heizung bedeutet: