Mit Krone alle Förderungen für Ihre Heizung sichern

Krone GT Bär mit Claim

eine Heizung Förderung beantragen

auch 2023 noch möglich?

Zentrale Anlaufstellen für die Antragstellung sind nach wie vor die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Jahr 2022 markiert jedoch eine Umbruchphase in der bisherigen Förderpolitik. Einige KfW-Förderungen für Heizungen liefen Anfang 2022 aus.

Die ausgelaufenen KfW-Programme betreffen vor allem Heizungsmaßnahmen in Neubauten. Für die Heizungssanierungen in Ihrem Altbau können Sie nach wie vor eine Förderung in Anspruch nehmen.

Auch die Bundesländer und einige Kommunen bieten Förderprogramme für den Heizungsaustausch an, die sich in aller Regel mit anderen Subventionen kombinieren lassen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie so bis zu 60 Prozent Ihrer Investitionskosten wieder herausholen. Ob sich die Programme in Ihrem Fall miteinander kombinieren lassen, bedarf allerdings einer individuellen Prüfung.

Für das Jahr 2023 plant die Bundesregierung unter dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ ein weiteres umfassendes Förder- und Maßnahmenpaket. Dies betrifft abermals die Förderung der energieeffizienten Gebäudesanierung.

Seien Sie für alle Eventualitäten gewappnet. Wagen Sie jetzt den Umstieg auf eine effizientere und klimafreundlichere Heizungsanlage und lassen Sie sich von uns persönlich beraten.

Welche Kosten werden gefördert?

Das sind die förderfähigen Investitionskosten:

  • Anschaffungskosten der Heizungsanlage
  • Installations- und Inbetriebnahmekosten
  • Kosten für Umfeldmaßnahmen (d. h. alle Baumaßnahmen, die zum Einbau einer Anlage notwendig sind)

Sie wollen Ihre alte oder neue Heizung fördern lassen? Wir von Krone gt lassen uns nicht vom Behördendeutsch der Anträge verunsichern und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die aktuellen Förderprogramme. Lassen Sie uns jetzt über Ihre Förderungsmöglichkeiten sprechen.

Wofür erhalte ich einen Zusatzbonus?

Bei Maßnahmen, die Ihre Heizung betreffen, ist eine Begleitung und fachmännische Planung ratsam. Um wirklich alle Boni in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie sich bei der Antragstellung deshalb eingehend beraten lassen, um alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Diese umfassende Energieberatung können Sie anschließend über das BAFA mit bis zu 80 Prozent subventionieren lassen.

Hierbei ist es lediglich wichtig, dass Sie sich von Ihrem Energieberater Ihren Beratungsbericht als individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausstellen lassen. So sichern Sie sich einen Zusatzbonus von fünf Prozent.

Sie besitzen noch eine Ölheizung? Dann ersetzen Sie diese durch eine effizientere und klimafreundlichere Anlage. So erhalten Sie einen weiteren Zusatzbonus von 10 Prozent auf Ihre förderfähigen Investitionskosten. Um sich die Prämie zu sichern, müssen Sie Ihre Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung oder einen regenerativen Wärmeerzeuger (z. B. eine Solarthermieanlage) ersetzen.

Altersvorsorge ist nicht nur eine Frage des Kontostands. Auch in Ihrem Eigenheim sollten Sie schon möglichst früh an später denken. Unser Tipp: Planen Sie Ihr neues Bad schon jetzt barrierefrei und genießen Sie grenzenlosen Badkomfort bis ins hohe Alter. Mit den modernen Lösungen der Badgestaltung müssen Sie sowohl in puncto Design als auch in Sachen Luxus keine Abstriche machen.

Doch das ist längst nicht alles: In sehr vielen Fällen wird die Installation eines barrierefreien Bades sogar staatlich gefördert. Informieren Sie sich bei der Krone gt GmbH aus Berlin über barrierefreie Badgestaltung der Extraklasse. Bei uns erfahren Sie alles rund um Ausstattung, Innovationen und Förderungsmöglichkeiten für den altersgerechten Umbau Ihres Badezimmers.

BAFA-Förderung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wenn Sie sich für Ihre neue Heizung noch alle Förderungen für 2022 sichern wollen, raten wir Ihnen, nicht erst auf den Ausfall Ihres alten Heizsystems zu warten. Denn nicht nur der Austausch, sondern auch die Optimierung eines bestehenden Heizsystems können Sie staatlich fördern lassen.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage in Ihrem Haus älter als zwei Jahre ist. Den Austausch Ihrer Heizungsanlage können Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördern lassen, sobald Ihr Gebäude älter als fünf Jahre ist.

Sie wollen sich die Anschaffungs- oder Investitionskosten für Ihre Heizung zurückholen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Welche Typen von Heizungen werden gefördert?

Ob die Anschaffung oder Optimierung Ihrer Heizung förderfähig ist, hängt von der verwendeten Technologie und Nutzung ab.

Wärmepumpen

Wenn Sie sich eine neue Wärmepumpe anschaffen wollen, können Sie eine Förderung beantragen, sofern sie die Wärmepumpe zur

  • Beheizung von Räumen,
  • kombinierten Beheizung von Räumen und Warmwasser nutzen oder 
  • damit Wärme ins Fernwärmenetz einspeisen wollen.

Selbstverständlich wird auch die Nachrüstung Ihres bestehenden Heizsystems mit einer Wärmepumpe gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine bivalente Anlage handelt. Dabei handelt es sich um Heizungssysteme, die zwei verschiedene Energiequellen gleichzeitig nutzen (z. B. Umweltenergie aus der Luft und Gas).

Solarthermieanlagen

Um für die Installation oder Erweiterung Ihrer Solaranlage Fördergelder zu beantragen, müssen Sie die gewonnene Wärme (oder Kälte) zur

  • solaren Kälteerzeugung,
  • Beheizung von Räumen,
  • Warmwasserbereitung,
  • zum Einspeisen in ein Gebäudenetz oder
  • für die gemeinsame Beheizung Ihres Warmwassers und Ihrer Räume nutzen.

„Renewable Ready“-Gas-Brennwertheizungen

Auch für Gasheizungen können Sie Förderungen in Anspruch nehmen. Diese Anlagen müssen Sie jedoch spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme mit einem regenerativen Wärmeerzeuger (Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse-Anlage) kombinieren.

Gas-Hybridheizungen 

Für Gasheizungen sieht die Bundesregierung ebenfalls Förderungen vor. Es muss sich bei der neuen Gasheizung allerdings um eine Hybridanlage handeln. Diese beziehen ihre Energie aus zwei unterschiedlichen Quellen. Der hauptsächliche Wärmeerzeuger ist eine Gas-Brennwertheizung.

Wollen Sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, muss jedoch mindestens 25 Prozent Ihrer Heizlast von einem regenerativen Wärmeerzeuger (Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse-Anlage) abgedeckt werden.

Der wesentliche Unterschied zu sogenannten „Renewable Ready“-Systemen besteht darin, dass Sie die erneuerbare Energiequelle zusammen mit der Gas-Brennwertheizung in Betrieb nehmen.

Biomasseanlagen

Für sogenannte Biomasse-Anlagen wie Pelletheizungen gibt es ebenfalls attraktive Zuschüsse. Die Anlage sollte jedoch für die thermische Nutzung ab 5 kW Nennwärmeleistung gedacht sein und

  • über einen Kessel zum Verbrennen von Biomassepellets und -hackschnitzeln verfügen und
  • ein Pelletofen mit Wassertasche,
  • ein Kombinationskessel oder
  • ein emissionsarmer Scheitholzvergaserkessel sein.

Kombination von regenerativen Wärmeerzeugern

Einen sicheren Weg zu den staatlichen Fördertöpfen stellen selbstverständlich auch alle Hybridheizungen dar, die regenerative Wärmeerzeuger miteinander kombinieren.

Optimierung von bestehenden Anlagen

Wussten Sie, dass der Staat sogar die Optimierung einer alten Heizungsanlage bezuschusst? Hierfür müssen Sie u. a. die folgenden Maßnahmen durchführen lassen:

  • Rohrleitungen dämmen
  • Heizungspumpen austauschen
  • Vorlauftemperatur und Pumpenleistung anpassen

Egal, für welche der hier vorgestellten Maßnahmen Sie sich entscheiden, wir helfen Ihnen bei allen offenen Fragen. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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